Stabsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung

Eine im Rahmen der Dienstzeit wahrgenommene Weiterbildung unterliegt dem vorab vorgenommenen Einverständnis der vorgesetzten Person.
Gemäß §3 des Hochschulgesetzes (HSG) fördern die Hochschulen die Weiterbildung ihres Personals. Dazu gehört auch die Professionalisierung der Hochschulverwaltung. Da die Anforderungen an das technisch-administrative Personal stetig steigen, besteht für jeden Beschäftigten dieser Gruppe der Bedarf nach fortlaufender Schulung und Weiterbildung. Wir möchten die vorgesetzten Personen daher ausdrücklich dazu auffordern, die Fortbildungsersuchen ihrer Beschäftigten zu ermöglichen und zu unterstützen. Vielen Dank.
 

Wir unterstützen Sie in Ihrem Arbeitsleben bei der beruflichen Qualifikation auf akademischem Niveau sowie bei Ihrer berufsorientierten persönlichen Entwicklung durch folgende Angebote:

  • Seminare und Workshops
  • Coaching
  • Beratung
  • weiterbildende Zertifikate auf Hochschulniveau
  • Informationsveranstaltungen

Erst-Helfer-Lehrgänge werden vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit den Johannitern organisiert.

Die Wissenschaftliche Weiterbildung

  • visualisierte Übersicht über das Angebot der Wissenschaftlichen Weiterbildung. Alle Zielgruppen und Formate finden sich im Text der Startseite wieder.

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